Kinderrechte

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Bezeichnung Kinderrechtekonvention steht für das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ (Convention on the Rights of the Child, CRC). Das Abkommen wurde von fast allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ratifiziert und ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder.

Kinderrechte sind Menschenrechte!

Das 30-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention in diesem Jahr ist Anlass, in Recklinghausen die gesamte Themenvielfalt der Kinderrechte im Rahmen eines „Kinderrechte-Aktionsjahres 2019“ besonders in den Mittelpunkt zu stellen.

Die UN-Kinderrechtskonvention hat den Grundstein für eine kinderfreundlichere Welt gelegt. Keine andere internationale Konvention hat so große Unterstützung erhalten.

Kinderrechte sind eine völkerrechtlich bindende Verpflichtung für Staat und Gesellschaft, das Wohlergehen der Kinder zur Kernaufgabe zu machen.

Der genaue Wortlaut der UN-Kinderrechtekonvention kann unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

Kinderrechte zum Download

Die wichtigsten Kinderrechte

Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Förderung und Schutz, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Mitmenschen sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.

In Anlehnung an die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention, lassen sich nachfolgend zehn Hauptrechte des Kindes in Kurzform zusammenfassen.

Zehn Kinderrechte in Kurzform:

1. Gleichheit

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (vgl. Artikel 2)

2. Gesundheit

Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (vgl. Artikel 24)

3. Bildung

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (vgl. Artikel 28)

4. Spiel und Freizeit

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (vgl. Artikel 31)

5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (vgl. Artikel 12 und 13)

6. Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (vgl. Artikel 19,32 und 34)

7. Zugang zu Medien

Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, um ihre eigene Meinung zu verbreiten. (vgl. Artikel 17)

8. Schutz der Privatsphäre und Würde

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (vgl. Artikel 16)

9. Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (vgl. Artikel 22 und 38)

10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (vgl. Artikel 23)

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